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Hausordnung der Kunsteisbahn Küssnacht (Rigihalle)

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Benutzung unserer Anlagen erfolgt stets auf eigene Gefahr.

  • Personen, die Aufsichtspflichten gegenüber Dritten haben, sind von ihren Sorgfaltspflichten durch das Betreten der Anlage nicht entbunden.
  • Jede Person, die unsere Anlagen betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden.
  • Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

2. Zweck

Diese Regelungen haben einen erholsamen und entspannten Aufenthalt in unserer Anlage zum Ziel und dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit.

Die Regelungen sind für alle Benutzenden der Anlage verbindlich.

Wir setzen auf die gegenseitige Rücksichtnahme und den Respekt der Besucher untereinander.

Mit dem Betreten der Rigihalle akzeptiert der Gast diese Reglungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

3. Gültigkeitsbereich

Die Hausordnung hat für die gesamte Anlage, namentlich Eishalle, Aussenfeld, Garderoben, WC, Durchgänge etc., Gültigkeit.

Der Geltungsbereich der Hausordnung erstreckt sich auf das gesamte Gelände inklusive Aussenparkplätze und Umgebung.

4. Zutrittsregelung

Der Zutritt zur Rigihalle ist aus Sicherheitsgründen nur unter folgenden Auflagen erlaubt:

  • Kleinkinder im Vorschulalter unter 6 Jahren unter Aufsicht von Personen ab 18 Jahren.
  • Das Betreten oder Benutzen der Anlage ausserhalb der Öffnungszeiten ist untersagt und wird als Hausfriedensbruch angesehen.

5. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht gegenüber Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen Personen obliegt den Eltern oder anderen Aufsichtspersonen. Diese haben die Anforderungen gemäss Zutrittsregelung (Ziffer 4 dieser Hausordnung) zu erfüllen. Sie haben ihre Sorgfaltspflichten jederzeit zu erfüllen und insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsvorschriften jederzeit eingehalten werden.

Ablenkende Tätigkeiten wie das Bedienen von Handys, Lesen oder das Führen von Unterhaltungen durch die Aufsichtsperson sind zu vermeiden.

6. Anweisungen des Personals

Das Personal der Rigihalle ist befugt, durch Weisungen für die Einhaltung der Ordnung zu sorgen. Sie haben ein entsprechendes Weisungsrecht. Die Anordnungen des Personals und die Hinweistafeln sind verbindlich und entsprechend zu befolgen.

7. Hausverbot

Das Personal übt gegenüber den Gästen das Hausrecht aus. Gäste, die gegen die Hausordnung verstossen, können durch ein Hausverbot vorübergehend oder dauernd vom Besuch der Rigihalle ausgeschlossen werden.

In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Saison- oder Jahresabos werden umgehend gesperrt, Mieten annulliert. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

8. Eintrittsgebühr

Wir haben in der Rigihalle keine Zutritts-Schleuse. Wir vertrauen auf die Ehrlichkeit der Gäste, sich bei der Eintritts-Kasse zu melden (läuten) und ein Ticket zu kaufen. Tickets und Abonnemente werden stichprobenweise kontrolliert. Festgestellte Widerhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

Die Gäste haben die Anlage zu den angegebenen Zeiten oder auf Anordnung des Aufsichtspersonals zu verlassen.

Die Benutzung der Anlage oder Teile davon kann aus technischen, organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen eingeschränkt sein. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht dadurch nicht.

9. Schulen, Vereine, Kurswesen, Anlässe

Die Benützung des Eisfeldes durch Schulen, Vereine und Kursanbieter wird in einer separaten Nutzungsvereinbarung geregelt.

Kommerzieller Einzelunterricht für Privatpersonen ist nur dann erlaubt, wenn er im Voraus mit der Geschäftsstelle der KEG Küssnachter Eisbahn-Genossenschaft vereinbart wurde.

Über Reservationen/Betriebseinschränkungen gibt der Belegungsplan Auskunft.
Gesuche zur Durchführung von speziellen Anlässen und zur Benutzung der Anlagen durch Vereine oder Privatpersonen sind schriftlich an die KEG Küssnachter Eisbahn-Genossenschaft zu richten.

10. Garderoben

Das Umkleiden hat in den vorgesehenen Garderoben zu erfolgen.

Zur Vermeidung von Diebstählen wird den Besuchern empfohlen, keine Wertsachen in den Garderoben zu lassen.

Die KEG Küssnachter Eisbahn-Genossenschaft übernimmt bei Entwendung bzw. Diebstahl keine Haftung.

11. Verhalten in der Rigihalle

Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gäste haben sich so zu verhalten,
dass die Sicherheit gewährleistet ist und dass sie andere Gäste weder stören noch belästigen.

Abfälle, Verpackungsmaterialien, Kaugummi und Snus sind in den Abfallbehältern zu entsorgen.

Alle Auf- und Abgänge, Treppen sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind uneingeschränkt und jederzeit freizuhalten.

Die Anlage darf nur zweckbestimmt genutzt werden (gemäss Belegungsplan).

12. Verbotenes

Verboten ist:

  • das Betreten mit Schlittschuhen von Asphalt- und Betonböden. Es dürfen nur schlittschuhfeste Unterlagen (bspw. Eis, Holz-, Haltoplex- und Gummimattenabdeckungen)
    mit Schlittschuhen betreten werden
  • das Betreten des Eises mit Strassenschuhen
  • das Essen und Trinken auf dem Eis
  • das Rauchen auf der gesamten Anlage
  • das spielen mit Pucks, Bällen oder andern Spielgeräten in den Durchgängen und Garderoben
  • das Betreten der Eisflächen während der Durchführung von Eisreinigungen
  • die Durchführung von geleiteten Trainings, Kursen und Unterricht ohne Anmeldung
  • das Verteilen von Flyern sowie der Verkauf von Waren und Produkten
  • das Sitzen auf Bandenanlagen und Netzen
  • das absichtliche Beschädigen von Eisflächen und Einrichtungen
  • das Benutzen von Radios oder anderen Musikapparaten (ausser dezent in Kursen)
  • das Benutzen der Anlage unter starkem Alkohol- und/oder Drogeneinfluss
  • das Liegenlassen von Abfällen jeglicher Art
  • das Betreten der Diensträume ohne Erlaubnis des Personals
 
Sprayereien und das Anbringen von Klebern / Plakaten und Werbung und ähnliches sind verboten und
werden als Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht.

13. Fotografieren und Filmen

Jede Person, die unsere Anlagen betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, die später zu Ermittlungszwecken den Strafverfolgungsbehörden ausgehändigt, publiziert und im Internet öffentlich gemacht werden können.

14. Fundgegenstände

Gegenstände, welche in der Anlage gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben.

Die Gegenstände werden aufbewahrt und können an der Kasse abgeholt werden.

Am Saisonende werden die verbleibenden Gegenstände im Internet (z.B. Facebook) publiziert und nach einem Monat entsorgt.

15. Meldepflicht

Bei Beschädigungen, Verunreinigungen, Gefahrenpotential und anderen besonderen Vorkommnissen ist das Personal unverzüglich zu verständigen.

16. Unfälle/Notfälle

Bei Unfällen/Notfällen ist unverzüglich das Kassenpersonal oder der Eismeister zu verständigen.

17. Haftungsausschluss

Jede Person, die die Rigihalle betritt, anerkennt, dass sie sich auf eigene Gefahr und Verantwortung in der Rigihalle und/oder dessen Perimeter aufhält. Sie anerkennt weiter, dass der Veranstalter und/oder Eigentümer der Rigihalle nicht für Risiken, Gefahren und Verluste (einschliesslich Schäden an der körperlichen oder geistigen Integrität oder an Sachen und den Verlust von Eigentum) haftet.

Die KEG Küssnachter Eisbahn-Genossenschaft haftet weiter nicht für entwendete oder verlorene Gegenstände. Ebenso haftet die KEG Küssnachter Eisbahn-Genossenschaft nicht für Diebstähle und Sachbeschädigungen in den Garderoben und den Schliessfächern.

Für Sachschäden und mutwilligen Verunreinigungen (inkl. Umtriebsgebühren) haftet
der Verursacher, bei Minderjährigen, die erziehungsberechtigte Person.

Der Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Schaden vor, während oder nach der Veranstaltung entstanden ist. Vorbehalten bleiben einzig Fälle grober Fahrlässigkeit oder rechtswidrigen Vorsatzes.

18. Anpassung der Hausordnung

Diese Hausordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit den Verhältnissen oder speziellen Anlässen angepasst werden.

19. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, ist der Gerichtsstand am Sitz KEG Küssnachter Eisbahn-Genossenschaft massgebend. Als anwendbares Recht vereinbaren die Parteien Schweizerisches Recht.

20. Inkrafttreten

Diese Hausordnung für die Rigihalle Küssnacht am Rigi wurde durch die KEG Küssnachter Eisbahn-Genossenschaft am 1. Oktober 2022 neu erlassen.